COVID 19 – Hygieneregeln - FAQ

Was gibt es beim Erwerb der Eintrittskarten zu beachten?

Die Ticketkäufer müssen beim Erwerb ihre Namen und ihre aktuell gültige Anschrift hinterlegen, damit bei Notwendigkeit eine Kontaktnachverfolgung möglich ist. Bei Betreten des Veranstaltungsraums ist es erforderlich, am Eingang den gültigen Personalausweis in Verbindung mit dem erworbenen Ticket vorzulegen. 

Welche Hygieneregeln müssen beachtet werden?

Es gelten die Regeln gemäß dem aktuellen Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen, das vom Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege bekannt gegeben wird.

Aktuell sind folgende Regeln zu beachten (Stand: 1. Juni 2021):

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, wenn immer möglich einhalten
  • FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher ab 15 Jahren. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Maske darf am Sitzplatz abgenommen werden.
  • regelmäßige Handhygiene
  • bei Vorliegen von Symptomen sowie bei einem wissentlichen engen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Infizierten in den letzten 14 Tagen ist der Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen
  • Personen, die während der Veranstaltung für eine Infektion mit SARS-CoV-2 typische Symptome entwickeln, haben umgehend die Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsort zu verlassen.

 

Muss ein negativer Corona-Test zum Veranstaltungsbesuch nachgewiesen werden?

Die Testpflicht greift bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100. Ist dies am Tag des Veranstaltungsbesuchs der Fall, müssen Sie beim Einlass einen negativen Test vorlegen. Bitte bringen Sie einen negativen Testnachweis von einem offiziellen Testzentrum mit, der nicht älter als 24 Stunden ist. Geimpfte und Genese (mit entsprechendem Nachweis) sind von dieser Pflicht ausgenommen.

 

Wie viele Personen dürfen zusammensitzen? 

Es werden keine nummerierten Sitzplätze vergeben. Beim Einlass werden alle Besucher gemäß der aktuellen Regelungen platziert. Wer zusammensitzen möchte, sollte möglichst gemeinsam erscheinen, dann platzieren wir Sie so, wie es erlaubt ist und wie Sie es wünschen.



Gibt es besondere Regelungen für vollständig Geimpfte und Genesene? 

Aktuell gibt es noch keine konkreten gesetzlichen Vorgaben, ob für vollständig Geimpfte und Genesene bei der Platzierung in Gruppen gesonderte Regeln gelten. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, den Nachweis (Impfpass oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes) zum Veranstaltungsbesuch mitzubringen.

Gibt es vor Ort Speisen und Getränke?  

Für das leibliche Wohl vor einer Veranstaltung und in der Pause sorgt das Team der Stadthalle Lohr. Es herrscht Selbstbedienung. Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen ist nicht gestattet.

Finden die Veranstaltung bei jedem Wetter statt?

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung bei jedem Wetter stattfindet.
Ausnahme: Besteht bei Sturm oder ähnlichem Unwetter eine Gefahr für Leib und Leben der Besucher und Künstler, wird eine Veranstaltung abgesagt. Der Eintrittspreis wird dann über die entsprechende Vorverkaufsstelle erstattet. Sollte es nach Vorstellungsstart zu regnen beginnen, gibt es – wie bei Open Air-Veranstaltungen üblich – keinen Ersatzanspruch.




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